Widerrufsbelehrung

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere Ticketkäufe für Veranstaltungen. Eine Rückgabe oder Erstattung ist daher ausgeschlossen.